Bei den meisten Finanz- und Versicherungsprodukten ist es besser keine Zusatzversicherungen zum Hauptprodukt abzuschließen. Der finanzielle Vorteil einer Kombination ist meist begrenzt. Sparleistungen und Risikovorsorge sind in der Regel besser zu trennen um sich eine möglichst hohe Flexibilität zu erhalten. Bei Abschluss einer Basisrente (Rürup-Rente) hingegen lohnt es sich über Zusatzversicherungen nachzudenken.
Welche Zusatzversicherungen können gefördert werden?
Bei richtiger Gestaltung lassen sich zum einen wichtige Nachteile der Rürup-Rente ausgleichen und zum anderen können auch die Zusatzprodukte von der staatlichen Förderung profitieren. Eine steuerliche Förderung im Rahmen der Basisrente ist für folgenden Zusatzversicherungen möglich:
Warum eine Zusatzversicherung für Hinterbliebene?
Mit dem Tod des Versicherungsnehmers in der Ansparphase ist ohne eine Hinterbliebenenversicherung das ersparte Kapital vollständig verloren. Bei einem Ableben des Versicherten nach Rentenbeginn haben Hinterbliebene ebenfalls keinen Anspruch auf eine Rentenzahlung. Mit einem Schutz für Hinterbliebe lassen sich Kinder (für die Kindergeld bezogen wird) und der Ehepartner für den Fall der Fälle absichern. Der Beitrag für diese Zusatzversicherung ist zusammen mit den Rürup-Beiträgen steuerlich in voller Höhe als Sondersausgabe absetzbar.
