Die Förderung der Rürup-Rente erfolgt durch steuerliche Vorteile in der Ansparphase. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung können die im entsprechenden Jahr geleisteten Beiträge als Sonderausgaben angesetzt werden und verringern somit direkt die steuerliche Belastung. Insbesondere für Gutverdiener mit einem hohen persönlichen Steuersatz eine attraktive Option.
Steuerpflicht in der Auszahlungsphase
In der Auszahlungsphase sind die monatlichen Zahlungen dann entsprechend der unten dargestellten Tabelle Anteilig steuerpflichtig. Der finanzielle Vorteil ergibt sich letztlich im Wesentlichen aus dem Zinseszins-Effekt des steuerbefreit angelegten Kapitals, und aus dem im Rentenalter in aller Regel deutlich geringeren persönlichen Einkommensteuersatz.
Als Sonderausgaben absetzbarer Anteil während der Ansparphase:
Aktuell kann immer nur ein gewisser Anteil der gesamten jährlichen Sparleistung als Sonderausgaben angesetzt werden. Ausgehend von 60% des Einzahlungsbetrags im Einführungsjahr 2005, steigt dieser Anteil jedes Jahr um 2% an. Ab dem Jahr 2025 kann immer die vollständige Sparleistung steuerlich angesetzt werden. Angesetzt werden können jedoch pro Jahr maximal 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehegatten.
| Einzahlungsjahr: | Steuerlich absetzbar in % | Sparbetrag zum Beispiel: | Im Beispiel steuerlich absetzbarer Anteil: |
| 2005 | 60% | 5000€ | 3000€ |
| 2009 | 68% | 5000€ | 3400€ |
| 2010 | 70% | 5000€ | 3500€ |
| 2011 | 72% | 5000€ | 3600€ |
| … | … | … | … |
| 2020 | 90% | 5000€ | 4500€ |
| … | … | … | … |
| 2024 | 98% | 5000€ | 4900€ |
| 100% | 5000€ | 5000€ |
