Wie auch die Riester-Rente ist die Basisrente eine Form der staatlich geförderten privaten Rentenvorsorge. Sie wird im allgemeinen Sprachgebrauch zumeist als Rürup-Rente bezeichnet. Der Name ist zurückzuführen auf den Wirtschaftswissenschaftler und Politikberater Bert Rürup, welcher bis zur Einführung im Jahr 2005 maßgeblich an der Ausarbeitung der Basisrente beteiligt war.
Basisrente und alternative Vorsorgeformen
Von Ihrer inhaltlichen Beschaffenheit ähnelt die Rürup-Rente am stärksten der gesetzlichen Rente. Der entscheidende Unterschied ist, dass die Rürup-Rente nicht, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall, durch ein Umlagesystem finanziert wird, sondern eine Kapitaldeckung besitzt. Wie bei der gesetzlichen Rente besteht kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet: Die Möglichkeit einer Einmalzahlung oder Teilauszahlung bei Renteneintritt besteht bei Rürup nicht. Alle als Basisrente zugelassenen Versicherungsverträge müssen zudem einige weitere Voraussetzungen erfüllen.
Im Gegensatz zu den anderen staatlich geförderten Formen der privaten Vorsorge (z.B. Riester-Rente) sind bei der Rürup-Rente sehr hohe geförderte Sparsummen auch in kurzer Zeit möglich. Daher lassen sich Rentenlücken auch noch kurz vor Rentenbeginn schließen. Die Basisrente richtet sich in erster Linie an Selbständige, kann aber auch von Angestellten zu den gleichen Bedingungen genutzt werden.
